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BVerwG, 31.07.1962 - V B 74.62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Beschwerdebegründung - Erteilung einer Heimkehrerbescheinigung - Verschuldete bzw. unverschuldete Verzögerung der Einreise in das Bundesgebiet - Mangel an Reisemitteln
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.03.1962 - 179 VIII 61
- BVerwG, 31.07.1962 - V B 74.62
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 31.07.1962 - V B 74.62
Jedenfalls genügt es zur Erfüllung der in § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO enthaltenen Formvorschrift für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht, wenn in der Beschwerdebegründung lediglich Angriffe gegen das vorinstanzliche Urteil gerichtet werden, ohne auch nur mit einen Wort zu erwähnen, daß und gegebenenfalls welche grundsätzliche, der Klärung bedürfende Rechtsfragen sich daraus ergeben (vgl. Beschluß des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Oktober 1961 [BVerwGE 13, 90]).
- BVerwG, 19.01.1965 - V CB 71.64
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat entschieden hat, genügt es zur Erfüllung der in § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO enthaltenen Formvorschrift für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht, wenn in der Beschwerdebegründung lediglich Angriffe gegen das vorinstanzliche Urteil gerichtet werden, ohne auch nur mit einem Wort zu erwähnen, daß und gegebenenfalls welche grundsätzlichen, der Klärung bedürfenden Rechtsfragen sich daraus ergeben(Beschluß vom 31. Juli 1962 - BVerwG V B 74.62 -). - BVerwG, 04.03.1964 - I CB 25.64
Rechtsmittel
Ob die wenig substantiierten Ausführungen über Verletzung des Eigentumsschutzes und des Gleichheitssatzes dem Formerfordernis der Darlegung nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügen, läßt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezweifeln, mag hier aber dahingestellt bleiben (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwGE 13, 90 - vom 31. Juli 1962 - BVerwG V B 74.62 - und vom 28. September 1962 - BVerwG IV B 86.62 -).